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Anforderungen Anrechnungen

Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen und Honorarnoten nur mehr anerkannt werden können, wenn diese folgende Rechnungsmerkmale gemäß § 11 Abs 1 UStG aufweisen:

  •  Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  •  UID-Nummer des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der Gesamtbetrag EUR 10.000,- übersteigt
  • fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungszeitraum
  • Leistungsumfang -> die Leistung muss eindeutig zu der eingereichten Sendung zuordenbar sein (zB Name der Sendung ist ersichtlich)
  • Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung

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