Anforderungen Anrechnungen
Bitte beachten Sie, dass alle Rechnungen und Honorarnoten nur mehr anerkannt werden können, wenn diese folgende Rechnungsmerkmale gemäß § 11 Abs 1 UStG aufweisen:
- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
- UID-Nummer des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn der Gesamtbetrag EUR 10.000,- übersteigt
- fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
- Ausstellungsdatum
- Leistungszeitraum
- Leistungsumfang -> die Leistung muss eindeutig zu der eingereichten Sendung zuordenbar sein (zB Name der Sendung ist ersichtlich)
- Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung