AGB der Entspannungsfunk GmbH - Linz
AGB der Livetunes Network GmbH - Wien
AGB der Entspannungsradio GmbH - Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sendeaufträge für Werbesendungen in den Hörfunk Programmen der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH (in weiterer Folge namentlich LoungeFM)
- Die gesetzlichen Bestimmungen für Werbesendungen vor allem jene des Privatradiogesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechts-, des Markenschutz- sowie des Patentgesetzes sind für alle Werbebeauftragungen unbedingt einzuhalten.
- Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der Produktion des Werbespots gegenüber den entsprechenden Verwertungsgesellschaften (AKM, LSG, Austromechana) abgegolten sind. Der Auftraggeber hat die alleinige Verantwortung über die Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbesendung und hält LoungeFM von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der ausgestrahlten Werbesendung.
- Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen und unterfertigten Auftragsbestätigung für die Werbesendung des Auftraggebers oder durch die Ausstrahlung zustande. Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Bestätigungen können die Schriftform nicht ersetzen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich das unterfertigte Angebot bis spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung der ersten Werbesendung zu liefern.
- LoungeFM behält sich das Recht vor die Ausstrahlung, auch rechtsverbindlich angenommene Angebote, aufgrund von Inhalt, Form, technischer Qualität aber auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber wird über eine allfällige Ablehnung unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers als auch für Sendungen deren Ausstrahlung rechtswidrig wäre. Ansprüche die über die Rückzahlung der bereits geleisteten Preise durch den Auftraggeber hinausgehen werden ausgeschlossen.
- LoungeFM ist bemüht die vereinbarten Sendezeiten nach Möglichkeit einzuhalten. Eine Gewähr auf einen bestimmten Sendeplatz im Werbeblock oder auf eine bestimmte Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. LoungeFM bemüht sich etwaigen Wünschen auf Konkurrenzausschluss zu entsprechen, kann dies aber nicht rechtsverbindlich gewährleisten. LoungeFM behält sich das Recht vor bei Liveübertragungen oder unerwarteten Ereignisse die Werbesendungen zu verschieben.
- Bei Ausfall einer Werbesendung aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt wird die Sendung nach Möglichkeit am selben Tag verschoben oder an den Folgetagen zeitnah abgespielt. Bei einem teilweisen Ausfall von einer oder mehreren Werbesendungen wird das Entgelt anteilig gutgeschrieben. Darüberhinaus gehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
- Die in den Preislisten von LoungeFM angeführten Werbepreise sind Nettopreise exklusive Steuern, Abgaben und Gebühren. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld der Beauftragung selbst über die Höhe der anfallenden Abgaben insbesondere Mehrwertsteuer und Werbeabgabe zu informieren.
- Wenn nicht anderslautend vereinbart, sendet der Auftraggeber den auf eigene Kosten produzierten Werbespot in digitaler Form als mp3 Datei in der Qualität von 256kbps und 44 Khz entweder elektronisch oder postalisch auf CD-ROM oder DVD. Für die fehlerfreie Übermittlung der Werbesendungen und der daraus entstehenden Risiken haftet der Auftraggeber.
- Der Preis für die Ausstrahlung von Werbesendungen wird ab der ersten Ausstrahlung der Werbesendung in Rechnung gestellt und ist mit dem Erhalt der Rechnung zur Gänze zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich LoungeFM das Recht vor die weitere Sendung von Werbespots des Auftraggebers zurückzustellen. Weiters werden im Verzugsfall nach Setzung von 2 Mahnfristen im Abstand von jeweils 14 Tagen auf die überfälligen Beträge Verzugszinsen von jeweils 14% je Mahnstufe unmittelbar fällig. Die durch die Verfolgung der Ansprüche von LoungeFM entstehenden Kosten und Spesen werden dem Auftraggeber zur Gänze verrechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor ohne Angaben von Gründen Vorauszahlung zu verlangen.
- Alle Aufträge werden entsprechend der zum Zeitpunkt der schriftlichen Angebotsbestätigung jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor Tarifänderungen in der Preisliste jederzeit vorzunehmen. Diese Tarifänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Die Tarifändeurngen werden dem Auftrageber in diesem Fall mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Preisliste schriftlich bekannt gegeben. Mit Inkrafttreten der neuen Preisliste verliert die bisher verwendete Preisliste ihre Gültigkeit.
- LoungeFM vergibt die Aufträge als Festaufträge. Der Auftraggeber kann nur in besonders begründeten Fällen vom Auftrag zurücktreten was der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von LoungeFM bedarf. In diesem Fall muss der Auftraggeber LoungeFM 6 Wochen vor der ersten Austrahlung schriftlich informieren.
- Die Rücksendung von angelieferten Spots erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt hierfür die daraus entstehenden Versandkosten und Spesen.
- LoungeFM haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Fehler die den Sinn des Werbespots nicht wesentlich beeinträchtigen werden nicht ersetzt. Die Haftung ist mit der Höhe des Auftragswerkes absolut begrenzt.
- Die Bestimmungen sind analog für die Werbung auf der Website von LoungeFM - www.lounge.fm anzuwenden.
- Es gilt österreichisches Recht; der Gerichtsstand ist Linz. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Stand: 20.1.2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Livetunes Network GmbH
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sendeaufträge für Werbesendungen in den Programmen der Livetunes Network GmbH (in weiterer Folge namentlich LoungeFM)
- Die gesetzlichen Bestimmungen für Werbesendungen vor allem jene des Privatradiogesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechts-, des Markenschutz- sowie des Patentgesetzes sind für alle Werbebeauftragungen unbedingt einzuhalten.
- Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der Produktion des Werbespots gegenüber den entsprechenden Verwertungsgesellschaften (AKM, LSG, Austromechana) abgegolten sind. Der Auftraggeber hat die alleinige Verantwortung über die Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbesendung und hält LoungeFM von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der ausgestrahlten Werbesendung.
- Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen und unterfertigten Auftragsbestätigung für die Werbesendung des Auftraggebers oder durch die Ausstrahlung zustande. Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Bestätigungen können die Schriftform nicht ersetzen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich das unterfertigte Angebot bis spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung der ersten Werbesendung zu liefern.
- LoungeFM behält sich das Recht vor die Ausstrahlung, auch rechtsverbindlich angenommene Angebote, aufgrund von Inhalt, Form, technischer Qualität aber auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber wird über eine allfällige Ablehnung unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers als auch für Sendungen deren Ausstrahlung rechtswidrig wäre. Ansprüche die über die Rückzahlung der bereits geleisteten Preise durch den Auftraggeber hinausgehen werden ausgeschlossen.
- LoungeFM ist bemüht die vereinbarten Sendezeiten nach Möglichkeit einzuhalten. Eine Gewähr auf einen bestimmten Sendeplatz im Werbeblock oder auf eine bestimmte Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. LoungeFM bemüht sich etwaigen Wünschen auf Konkurrenzausschluss zu entsprechen, kann dies aber nicht rechtsverbindlich gewährleisten. LoungeFM behält sich das Recht vor bei Liveübertragungen oder unerwarteten Ereignisse die Werbesendungen zu verschieben.
- Bei Ausfall einer Werbesendung aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt wird die Sendung nach Möglichkeit am selben Tag verschoben oder an den Folgetagen zeitnah abgespielt. Bei einem teilweisen Ausfall von einer oder mehreren Werbesendungen wird das Entgelt anteilig gutgeschrieben. Darüberhinaus gehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
- Die in den Preislisten von LoungeFM angeführten Werbepreise sind Nettopreise exklusive Steuern, Abgaben und Gebühren. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld der Beauftragung selbst über die Höhe der anfallenden Abgaben insbesondere Mehrwertsteuer und Werbeabgabe zu informieren.
- Wenn nicht anderslautend vereinbart, sendet der Auftraggeber den auf eigene Kosten produzierten Werbespot in digitaler Form als mp3 Datei in der Qualität von 256kbps und 44 Khz entweder elektronisch oder postalisch auf CD-ROM oder DVD. Für die fehlerfreie Übermittlung der Werbesendungen und der daraus entstehenden Risiken haftet der Auftraggeber.
- Der Preis für die Ausstrahlung von Werbesendungen wird ab der ersten Ausstrahlung der Werbesendung in Rechnung gestellt und ist mit dem Erhalt der Rechnung zur Gänze zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich LoungeFM das Recht vor die weitere Sendung von Werbespots des Auftraggebers zurückzustellen. Weiters werden im Verzugsfall nach Setzung von 2 Mahnfristen im Abstand von jeweils 14 Tagen auf die überfälligen Beträge Verzugszinsen von jeweils 14% je Mahnstufe unmittelbar fällig. Die durch die Verfolgung der Ansprüche von LoungeFM entstehenden Kosten und Spesen werden dem Auftraggeber zur Gänze verrechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor ohne Angaben von Gründen Vorauszahlung zu verlangen.
- Alle Aufträge werden entsprechend der zum Zeitpunkt der schriftlichen Angebotsbestätigung jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor Tarifänderungen in der Preisliste jederzeit vorzunehmen. Diese Tarifänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Die Tarifändeurngen werden dem Auftrageber in diesem Fall mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Preisliste schriftlich bekannt gegeben. Mit Inkrafttreten der neuen Preisliste verliert die bisher verwendete Preisliste ihre Gültigkeit.
- LoungeFM vergibt die Aufträge als Festaufträge. Der Auftraggeber kann nur in besonders begründeten Fällen vom Auftrag zurücktreten was der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von LoungeFM bedarf. In diesem Fall muss der Auftraggeber LoungeFM 6 Wochen vor der ersten Austrahlung schriftlich informieren.
- Die Rücksendung von angelieferten Spots erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt hierfür die daraus entstehenden Versandkosten und Spesen.
- LoungeFM haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Fehler die den Sinn des Werbespots nicht wesentlich beeinträchtigen werden nicht ersetzt. Die Haftung ist mit der Höhe des Auftragswerkes absolut begrenzt.
- Die Bestimmungen sind analog für die Werbung auf der Website von LoungeFM - www.lounge.fm anzuwenden.
- Es gilt österreichisches Recht; der Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Stand: 20.1.2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Entspannungsradio Gesellschaft mbH
- Die Entspannungsradio Gesellschaft mbH, nachfolgend LoungeFM genannt, nimmt zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind, Aufträge für die Produktion, Ausstrahlung und Platzierung von Werbung an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können, auch bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung, nicht geltend gemacht werden.
- 2.1 “Werbeauftrag” im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über Sendung und/oder Platzierung von Werbung und/oder Sponsoring eines Werbetreibenden. Der Begriff “Werbung” im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt das Sponsoring mit ein.
2.2 Werbeaufträge zur Ausstrahlung von Funkwerbung bezieht sich auf die Sendung auf LoungeFM. Werden keine weiteren Angaben gemacht, so erfolgt die Ausstrahlung auf allen bei Ausstrahlung vorhandenen Verbreitungswegen (alle Frequenzen und alle sonstigen Verbreitungswege wie Kabel, Internet, etc.). Ein Werbeauftrag für regionale Funkwerbung schränkt insbesondere die Verbreitung im Frequenzbereich entsprechend ein.
2.3 Werbeaufträge für die Platzierung von Internetwerbung beziehen sich grundsätzlich auf www.lounge.fm und auf die Unterseiten bzw. auf entsprechend ausgewiesene Rubriken.
2.4 LoungeFM arbeitet ständig an der Erweiterung der Verbreitungswege, des Verbreitungsgebiets und des Werbeangebots. Auch im Frequenzbereich bezüglich der Verbreitungsgebiets über die Landesgrenzen hinaus.
2.5 Die hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für alle aktuellen Verbreitungswege, Verbreitungsgebiete und alle angebotenen Werbeformen. - 3.1 Werbeaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen (Vertragsjahr). Ist im Rahmen eines Werbeauftrages das Recht zum Abruf einzelner Werbeeinheiten eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln.
3.2 Bei Werbeaufträgen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der unter 3.1 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus, weitere Werbeausstrahlungen bzw. -Platzierungen im Rahmen der Konditionen der jeweils aktuellen Preisliste zu beauftragen. - 4.1 Die Ausstrahlung bzw. Platzierung einer Werbung setzt die schriftliche Erteilung des Werbeauftrages voraus. Der Werbeauftrag muss mindestens eine Woche vor Ausstrahlungs- bzw. Platzierungsbeginn eingegangen sein. Kurzfristige Buchungen sind nach Vereinbarung möglich.
4.2 Werbeaufträge werden erst nach Auftragsbestätigung durch LoungeFM verbindlich. Können die Werbeaufträge aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung bzw. Platzierung nicht mehr bestätigt werden, kann die Auftragsbestätigung auch nach der Ausstrahlung bzw. Platzierung erfolgen. - Die Mindestlänge für Funkwerbespots beträgt 10 Sekunden bzw. für Reminder-Funkwerbespots 10 Sekunden. Sie sind als MP3 mit mindestens 192 kbps zu übermitteln. Die Anforderungen für die sonstigen Werbeformen werden dem Auftraggeber entsprechend mit dem Angebot mitgeteilt.
LoungeFM behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Werbespots bzw. Werbebanner etc. - wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen, ihrer technischen Qualität oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung bzw. Platzierung für LoungeFM unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Werbesendung bzw. -platzierung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Ablehnungen können gegen LoungeFM nicht gestellt werden. - 6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sende- bzw. platzierungsfertigen Ton/Bildträger rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Werktage vor Ausstrahlung bzw. Platzierung, frei Haus zu liefern.
6.2 Mit Lieferung und/oder Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Unterlagen bzw. Ton/Bildträger im Rundfunk bzw. im Internet erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte hat. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen im gesamten Verbreitungsgebiet und stellt LoungeFM von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Sendung bzw. Platzierung seiner Werbung geltend gemacht werden. - 7.1 Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen.
7.2 Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von LoungeFM vor der ersten Ausstrahlung bzw. Platzierung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an LoungeFM gerichtet werden und spätestens 1 Woche vor der vorgesehenen Erstausstrahlung bei LoungeFM eingehen. Auch bei Einhaltung der genannten Frist besteht auf die Zustimmung von LoungeFM kein Anspruch. Bei kurzfristig disponierten Aufträgen besteht keine Rücktrittsmöglichkeit.
7.3 Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden nur entgegengenommen, wenn die Agentur oder der Mittler vom Werbetreibenden anerkannt ist. Eine Anerkennung ist nur möglich durch den namentlich bezeichneten Werbetreibenden, der das zu bewerbende Produkt herstellt oder vertreibt, und unter der Voraussetzung, dass die Agentur oder der Mittler den Werbetreibenden werblich beraten hat und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen kann. - Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für LoungeFM nach der Überspielung. Sollte nichts Anderweitiges bei Auftragserteilung vom Auftraggeber mitgeteilt werden, so werden die Unterlagen und Tonträger von LoungeFM ordnungsgemäß entsorgt. Unterlagen und Tonträger, die nicht Eigentum von LoungeFM sind, werden sonst anderenfalls auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt.
- 9.1 Die vereinbarte Sendezeit bzw. der vereinbarte Platzierungszeitraum wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann keine Gewähr für die Sendung bzw. Platzierung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden; es sei denn, diese wären erklärtermaßen ausschließlich und schriftlich verlangt und von LoungeFM bestätigt worden.
9.2 Konkurrenzausschlusswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs.
9.3 Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder von LoungeFM nicht zu vertretenden Umständen aus, so wird die Werbesendung bzw. -platzierung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb der gebuchten Einschaltzeit bzw. Platzierungszeiten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. - 10.1 LoungeFM gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge und die Ausstrahlung bzw. Platzierung der Werbung zu den gleichen technischen Bedingungen, nach denen das allgemeine Programm von LoungeFM ausgestrahlt wird bzw. die sonstigen Inhalte von LoungeFM im Internet verbreitet werden. Für die Sendegebietsqualität kann keine Haftung übernommen werden.
10.2 Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die LoungeFM zu vertreten hat und die den Zweck der Werbesendung bzw. -platzierung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung bzw. -platzierung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbesendung bzw. -platzierung beeinträchtigt wurde. Lässt LoungeFM eine ihr hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Wiederholung der Werbesendung bzw. -platzierung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
10.3 Der Auftraggeber hat die ausgestrahlte bzw. platzierte Werbung unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung bzw. -platzierung auf ihre Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und LoungeFM alle offensichtlichen Mängel binnen einer Woche unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. - 11.1 LoungeFM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Zweifachen des Mindestauftragswertes.
11.2 Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte, Dateien oder Sendekopien nicht rechtzeitig, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sende- bzw. Platzierungszeit in Rechnung gestellt werden. Etwaige Ansprüche gegen LoungeFM wegen unterbliebener oder fehlerhafter Ausstrahlung bzw. Platzierung von Werbung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei fernmündlich oder fernschriftlich erteilten Dispositionen oder durchgegebenen Texten liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber. - 12.1 Die aus der jeweiligen Preisliste ersichtlichen Preise, Rabatte, Agenturvergütungen werden jedem Auftraggeber gleichmäßig berechnet bzw. gewährt.
12.2 Die Preise beziehen sich bei Werbesendungen auf Ausstrahlungen im Werbeblock (ohne Festplatzierung) und bei Platzierung im Internet auf die ausgewiesenen Standardwerbebanner. Darüber hinaus gehende Werbeformen werden mit einem Aufschlag für Sonderwerbeformen berechnet.
12.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben.
12.4 Auf die jeweils gültigen Preise werden bei der Rechnungslegung Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertrages rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit, abgerechnet. Eine Rabattzusammenfassung erfolgt nur dann, wenn Werbetreibende nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert sind (Organgesellschaft).
12.5 Verbundwerbung (für mehr als einen Werbetreibenden oder mehrere Erzeugnisse bzw. Leistungen innerhalb eines Werbespots) bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Zustimmung durch LoungeFM und berechtigt LoungeFM zur Erhebung eines Verbundzuschlages.
12.6 Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung, vom Vertrag zurücktreten, sofern sich die Tarifänderungen auf diesen auswirken. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber LoungeFM zu erklären. - Die Werbesendungen bzw. -platzierungen werden jeweils am Anfang eines Monats für den folgenden, gesamten Monat in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
- 14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt LoungeFM vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten.
14.2 LoungeFM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Werbesendungen Vorauszahlung verlangen.
14.3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist LoungeFM berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeauftrages die Ausstrahlung bzw. Platzierung weiterer Werbung, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrags bzw. von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14.4 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von LoungeFM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu. - 15.1 Aufträge für Werbeproduktionen sind mindestens drei Wochen vor Ausstrahlung bzw. Platzierung zu erteilen und werden dem Auftraggeber bis eine Woche vor Ausstrahlung vorgelegt. Sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Freigabe für die sende- bzw. platzierungsfertige Werbeproduktion muss spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung bzw. Platzierung vorliegen.
15.2 Die Kosten für die Produktion richten sich nach dem vereinbarten Aufwand. Bei Verwendung von Musik werden ggf. Leistungs- und Autorenrechte sowie GEMA-Gebühren gesondert in Rechnung gestellt. Lehnt der Auftraggeber bei der Präsentation die Werbeproduktion aus Gründen ab, die LoungeFM nicht zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Produktionskosten zu zahlen.
15.3 Das pauschale Angebot einer Werbeproduktion (z.B. Funkwerbespot) beinhaltet Briefing, Erstellung von Konzeption/Text/Storyboard, eine/n Sprecher/in nach Wahl von LoungeFM, Regie, Studiomiete, Produktion, eine sendefertige Kopie, Musik/Voicebeds nach Wahl von LoungeFM, Lizenzkosten/Ausstrahlungs- bzw. Platzierungsrechte im vereinbarten Sendezeitraum, maximal jedoch für ein Jahr.
15.4 Mit der Freigabe der Produktion durch den Auftraggeber, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für ihn erstellten Produktion. Der Auftraggeber stellt LoungeFM damit von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Sendung bzw. Platzierung dieser Produktion geltend gemacht werden. Punkt 6.2 gilt entsprechend. Änderungsaufträge nach erfolgter Freigabe werden zusätzlich berechnet.
15.5 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung der Produktion verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie die unverzügliche Freigabe der hierzu vorgelegten Produktion. Sollte der Auftraggeber trotz einmaliger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, so kann LoungeFM vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
15.6 Bei LoungeFM verbleiben sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte von Werbung, die von LoungeFM konzipiert und produziert worden sind. Dem Auftraggeber wird lediglich das Recht zur Ausstrahlung bzw. Platzierung bei LoungeFM eingeräumt. Ausstrahlung bzw. Platzierung bei anderen Hörfunksendern oder Medien bedürfen der schriftlichen Zustimmung von LoungeFM.
15.7 Der Auftraggeber gestattet LoungeFM, alle selbst produzierte Werbung nach ihrer Ausstrahlung bzw. Platzierung zu Lehrzwecken, zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer unentgeltlichen Serviceleistung durch LoungeFM erfolgt. - Änderungen und Ergänzungen zu Aufträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (unter Ausschluss von E-Mail) und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch LoungeFM. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit als möglich entsprechen.
Stand: 1.11.2011


