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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sendeaufträge für Werbesendungen in den Hörfunk-Programmen von Radio LoungeFM.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen für Werbesendungen, vor allem jene des Privatradiogesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechts-, des Markenschutz- sowie des Patentgesetzes sind für alle Werbebeauftragungen unbedingt einzuhalten.
  3. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der Produktion des Werbespots gegenüber den entsprechenden Verwertungsgesellschaften (AKM, LSG, Austromechana) abgegolten sind. Der Auftraggeber hat die alleinige Verantwortung über die Wahrung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbesendung und hält LoungeFM von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der ausgestrahlten Werbesendung.
  4. Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen und unterfertigten Auftragsbestätigung für die Werbesendung des Auftraggebers oder durch die Ausstrahlung zustande. Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Bestätigungen können die Schriftform nicht ersetzen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich das unterfertigte Angebot bis spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung der ersten Werbesendung zu liefern.
  6. LoungeFM behält sich das Recht vor die Ausstrahlung, auch rechtsverbindlich angenommene Angebote, aufgrund von Inhalt, Form, technischer Qualität aber auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber wird über eine allfällige Ablehnung unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Auftraggebers als auch für Sendungen deren Ausstrahlung rechtswidrig wäre. Ansprüche die über die Rückzahlung der bereits geleisteten Preise durch den Auftraggeber hinausgehen, werden ausgeschlossen.
  7. LoungeFM ist bemüht, die vereinbarten Sendezeiten nach Möglichkeit einzuhalten. Eine Gewähr auf einen bestimmten Sendeplatz im Werbeblock oder auf eine bestimmte Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. LoungeFM bemüht sich, etwaigen Wünschen auf Konkurrenzausschluss zu entsprechen, kann dies aber nicht rechtsverbindlich gewährleisten. LoungeFM behält sich das Recht vor, bei Liveübertragungen oder unerwarteten Ereignisse die Werbesendungen zu verschieben.
  8. Bei Ausfall einer oder mehrerer Werbesendungen aus rechtlichen oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt wird die Sendung nach Möglichkeit am selben Tag verschoben oder an den Folgetagen zeitnah abgespielt. Bei einem gänzlichen Ausfall von einer oder mehreren Werbesendungen wird das Entgelt anteilig gutgeschrieben. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden ausgeschlossen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, aus diesen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  9. Die in den Preislisten von LoungeFM angeführten Werbepreise sind Nettopreise exklusive Steuern, Abgaben und Gebühren. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld der Beauftragung selbst über die Höhe der anfallenden Abgaben insbesondere Mehrwertsteuer und Werbeabgabe zu informieren.
  10. Wenn nicht anderslautend vereinbart, sendet der Auftraggeber den auf eigene Kosten produzierten Werbespot in digitaler Form als MP3-Datei in der Qualität von 256kbps und 44 Khz entweder elektronisch oder postalisch auf CD-ROM oder DVD. Für die fehlerfreie Übermittlung der Werbesendungen und der daraus entstehenden Risiken haftet der Auftraggeber.
  11. Der Preis für die Ausstrahlung von Werbesendungen wird ab der ersten Ausstrahlung der Werbesendung in Rechnung gestellt und ist mit dem Erhalt der Rechnung zur Gänze zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich LoungeFM das Recht vor, die weitere Sendung von Werbespots des Auftraggebers zurückzustellen. Weiters werden im Verzugsfall nach Setzung von 2 Mahnfristen im Abstand von jeweils 14 Tagen auf die überfälligen Beträge Verzugszinsen von jeweils 14% je Mahnstufe unmittelbar fällig. Die durch die Verfolgung der Ansprüche von LoungeFM entstehenden Kosten und Spesen werden dem Auftraggeber zur Gänze verrechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen Vorauszahlung zu verlangen.
  12. Alle Aufträge werden entsprechend der zum Zeitpunkt der schriftlichen Angebotsbestätigung jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. LoungeFM behält sich das Recht vor, Tarifänderungen in der Preisliste jederzeit vorzunehmen. Diese Tarifänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Die Tarifänderungen werden dem Auftrageber in diesem Fall mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen Preisliste schriftlich bekannt gegeben. Mit Inkrafttreten der neuen Preisliste verliert die bisher verwendete Preisliste ihre Gültigkeit.
  13. LoungeFM vergibt die Aufträge als Festaufträge. Der Auftraggeber kann nur in besonders begründeten Fällen vom Auftrag zurücktreten, was der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von LoungeFM bedarf. In diesem Fall muss der Auftraggeber LoungeFM 6 Wochen vor der ersten Ausstrahlung schriftlich informieren.
  14. Die Rücksendung von angelieferten Spots erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt hierfür die daraus entstehenden Versandkosten und Spesen.
  15. LoungeFM haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Fehler, die den Sinn des Werbespots nicht wesentlich beeinträchtigen, werden nicht ersetzt. Die Haftung ist mit der Höhe des Auftragswerkes absolut begrenzt.
  16. Die Bestimmungen sind analog für die Werbung auf der Website von LoungeFM – www.lounge.fm anzuwenden.
  17. Es gilt österreichisches Recht; der Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

RFM Broadcast GmbH

medien.io GmbH

Livetunes Network GmbH

Entspannungsfunk Gesellschaft mbH

Stand: 14.07.2020


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