Stevia Rebaudiana, auch Honigkraut genanntStellen Sie sich vor, es gäbe Süßigkeiten, die vor Karies schützen. Naschereien, die selbst für Diabetiker und Diabetikerinnen völlig unbedenklich sind. Und die trotz unwiderstehlichen Geschmacks keinerlei Kalorien enthalten.

Tja, die Natur hält die Erfüllung dieses Traums bereits bereit: Gestatten, Stevia rebaudiana, auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt. Die vom Aussehen her an Pfefferminze erinnernde Pflanze wird seit Jahrhunderten in Südamerika und seit Jahrzehnten in Asien als Zuckerersatz verwendet. In der EU jedoch ist diese zurzeit nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

Dabei konnten dem Wunderkraut sogar blutdrucksenkende, blutzuckersenkende, antimikrobielle und gefäßerweiternde Eigenschaften zugewiesen werden. Aufgrund der plaquehemmenden Wirkung wird dessen Wirkstoff sogar in Zahnpastas verwendet.

Stevia, der daraus gewonnene natürliche Süßstoff, hat die bis zu 300-fache Süßkraft von Zucker, wodurch ein viel geringer Verbrauch erforderlich ist. Gesundes Süßen ohne Reue wäre in greifbarer Nähe - allerdings noch quasi am Rande der Legalität. Und wir wollen Sie natürlich auf keinen Fall über diese Grenze hinwegführen, aber eine simple Lösung für den Hausgebrauch wäre es, die Stevia völlig legal als Zierpflanze zu halten. Denn die Blätter können ebenso in ihrem Ursprungszustand verwendet werden und landen so eben mal zufällig in Ihrem Tee.

Weitere Informationen: Stevia.at, Wikipedia; Kochrezepte: ichkoche.at

Bild: Wikimedia Commons

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